Der Auftraggeber bestätigt, dass er mit diesen AGB einverstanden ist. Er akzeptiert sie unter Einschluss der Gerichtsstandsvereinbarung als Bestandteil des mit der Swiss3DGuards abgeschlossenen Vertrages: 

  1. Zweck und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben den Zweck, eine klare Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen unseren Kunden (Auftraggeber) und der Swiss3DGuards („Auftragnehmer“) zu schaffen.

Sie gelten grundsätzlich als Vertragsbestandteil aller Werklieferungs- und Werkverträge (Einzelvertrag), die wir mit unseren Kunden abschliessen. Soweit schriftliche Vereinbarungen des Einzelvertrages diesen AGB widersprechen, gehen sie den Bestimmungen der AGB vor. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung unsererseits rechtswirksam. 

  1. Vertragsinhalt

Der Auftraggeber kann bei der Swiss3DGuards und/oder einem von der Swiss3DGuards beauftragten Repräsentanten den Auftrag erteilen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn bei einem Auftraggeber die digitale Filmaufnahme («Sanning») durchgeführt wurde oder der Auftraggeber dieser zur Produktionszwecke Swiss3DGuards zur Verfügung gestellt hat

Bei Nichtverfügbarkeit bestellter Produkte wird der Auftraggeber binnen 10 Werktagen informiert. Der Auftraggeber kann sich für einen neues Produkt entscheiden.

Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer Produkte nach Mass in Auftrag. Diese werden in dem ausgewählten Produkt, nach den Abmassen und den Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die ausgewählten Artikel und Formen, nebst Sonderwünschen, vor dem Scanning zu überprüfen. 

  1. Auftragsänderungen nach Auftragserteilung

Änderungswünsche können nach Auftragserteilung nicht mehr angenommen werden. 

  1. Lieferfrist

Die in unseren Angeboten und Bestätigungen angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben vorbehalten. 

  1. Lieferung

Die Lieferung der Ware wird per Versand erfolgen, an die mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferadresse oder auch bei einem vereinbarten Ort.

Mit der Versendung der bestellten Waren geht die Gefahr auch bei Teillieferung auf den Auftraggeber über. Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht an, steht dem Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Auftrag zurückzutreten. Sämtliche entstehenden Kostenfolgen sind vom Auftraggeber vollumfänglich zu tragen.

Die gelieferten Waren sind auch im Falle unerheblicher Mängel vom Auftraggeber unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen. 

  1. Preise

Massgebend sind die von der Swiss3DGuards schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Sie verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt, exkl. Porto und exkl. Verpackung in Schweizer Franken oder in der offerierten bzw. bestätigten Währung. 

  1. Versandkosten

Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch für mehrmaliges Zusenden, wenn der Auftraggeber Lieferungen nicht annimmt und daher eine erneute Zusendung erfolgt. 

  1. Zahlung

Der vereinbarte Betrag für die gesamte Leistung wird vor der digitalen Filmaufnahme oder der Nachproduktion fällig.

Die Swiss3DGuards ist berechtigt, falls die Zahlungsfrist nicht eingehalten wird, die üblichen Verzugszinsen zu erheben.

Zahlungen mit Kreditkarte, in bar oder Twint auf das Konto des Auftragnehmers werden akzeptiert. WIR-Zahlungen werden keine akzeptiert.

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Waren aus derselben Bestellung bleibt die Ware Eigentum des Auftragnehmers. 

  1. Urheber, Preproduktionsrechte und Datenschutz

Der Auftraggeber haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine Bestellung. Eine Haftung der Swiss3DGuards ist ausgeschlossen. 

Der Auftraggeber bestätigt, dass die SwissDGuards berechtigt ist, die persönlichen Daten des Scanning für die Erstellung eines Zahnschutz zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch, wenn die Daten des Scannings durch einen Drittpartner von Swiss3DGaurds erstellt werden und durch einen dafür geeigneten Datentransfer vom Partner an die Swiss3DGuards übermittelt wird.

  1. Nachlieferungsrecht 

Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschliesslich Transportschäden muss der Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung spätestens jedoch eine Woche nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich anzeigen.

Bei Mangelhaftigkeit der Ware ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt eine Kaufpreisherabsetzung (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei einer Wandlung ist der Auftraggeber zu einer vorherigen vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.

Mängel sind gegenüber der Swiss3DGuards am Geschäftssitz anzuzeigen. Anstelle der schriftlichen Anzeige an obige Adresse ist eine Anzeige per E-Mail an: info@swiss3dguards.com statthaft. 

  1. Qualität 

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere 3D gedruckte Kunststoffe lebendige Werkstoffe sind und es trotz sorgfältigster Bearbeitung auch unter Zugrundelegung gleicher Masse zu Form- und Gestaltungsunterschieden kommen kann. Der Auftraggeber erkennt daher an, dass geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform einen Mangel der bestellten Ware nicht begründen können. Bei durch den Auftragsgeber zur Verfügung gestellten digitalen Filmaufnahmen übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für die Passform und Qualität. 

  1. Garantie und Haftung

Die Garantie der Swiss3DGuards beschränkt sich auf die Qualität der Produkte gemäss unseren Angaben. Bei fehlerhafter Ware wird nur der Warenwert ersetzt. Anspruch auf Schadenersatz wird ausgeschlossen.

Unsere Produkte sollen den Auftraggeber bei der Ausführung seiner körperlichen Aktivitäten schützen. Die Auswahl des Produktes (Steifigkeit, Bauweise, etc.) ist die alleinige und eigene Verantwortung des Auftraggebers. Die Swiss3DGuards lehnt jegliche Haftung aus möglichen Unfällen (mit und ohne Tragen unserer Produkte) des Auftraggebers, noch allfälligen Forderungen Dritter, ab.

Die Swiss3DGuards führt keine medizinischen, korrektiven oder therapeutische Handlungen an unseren Auftraggeber aus und deshalb sind unsere Produkte keine medizinischen Produkte gemäss schweizerischer Medizinverordnung. Die erhaltenen Daten aus dem Scanning werden weder zu analytischen noch zu diagnostischen Zwecke und nur zur Herrstellung eines Zahnschutzes verwendet. 

Der Herstellungsprozess ist nicht bewilligungspflichtig gemäss des schweizerischen Gesundheitsgesetzes. 

  1. Höhere Gewalt

Kann die Swiss3DGuards trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen, Lieferverzögerungen von Lieferanten, kriminellen Angriffen auf Räume oder die Systeme von Dritten (Hacker) usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. 

  1. Mängelrüge

Der Auftraggeber hat jeden Mangel, den er rügen will, innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzugeben. Vor einer Rücksendung ist die Swiss3DGuards in jedem Fall zu orientieren. Geht innert dieser Frist keine Mängelrüge des Auftraggebers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt.

Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden. 

  1. Widerrufsrecht

Der zwischen dem Auftraggeber und der Swiss3DGuards geschlossene Vertrag hat Waren bzw. Produkte zum Gegenstand, die nach Kundenspezifikationen gefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Aufgrund dieser Beschaffenheit sind die Produkte zur Rücksendung nicht geeignet. Dies hat zur Folge, dass die Anwendung des Widerrufsrechtes und des Rückgaberechtes für das vorliegende Vertragsverhältnis ausgeschlossen ist. 

  1. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne oder mehrere Paragraphen oder Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen von der Swiss3DGuards und dem Auftraggeber ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB´s bleiben im übrigen für beide Teile wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Ist eine Einigung nicht möglich tritt der entsprechende Gesetzestext an diese Stelle. 

  1. Anwendbares Recht

Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für die mit der Swiss3DGuards abgeschlossenen Verträge die Vorschriften über den Werkvertrag.

Für im Zusammenhang mit der Beauftragung entstehenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht. 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Geschäftssitz der Swiss3DGuards.